Ab der Rückrunde: Online-Spielverlegung im Herrenbereich möglich


12.02.2013
Amtliche Mitteilungen

Wie auf den Spieljahreseröffnungen der Saison 2013/2014 erwähnt, erhalten die Vereine der Herren-Landesspielklassen im Zuge der Weiterentwicklung des Systems „DFBnet" ab der Rückrunde die Möglichkeit, Spielverlegungen auch im Onlineverfahren zu beantragen.

Die Kennungen der jeweiligen Vereinsmitarbeiter, die Spielverlegungen im Onlineverfahren beantragen und zustimmen können, müssen dabei mit einer neuen Rolle im Bereich der Ergebnismeldung erweitert werden. Ohne diese Erweiterung ist weder das Beantragen noch das Zustimmen zu einer Spielverlegung im Onlineverfahren möglich.

Dabei ist zu beachten, dass bei der Vergabe der Rolle nicht darin unterschieden werden kann, ob die Person die jeweilige Spielverlegung beantragen oder ihr zustimmen darf. Jeder, der die Erweiterung diese Kennung erhält, kann somit Spielverlegungen beantragen oder zustimmen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Vereine, die die Kennungen der jeweiligen Mitarbeiter mit dieser Rolle erweitern lassen, Spielverlegungen beantragen dürfen, unabhängig davon ob Sie Abteilungsleiter sind oder nicht.

Der § 4 Abs. 6 der Spielordnung sowie der § 19 der Finanzordnung (Spielverlegungsgebühren) des LFV M.-V. bleiben bei der Spielverlegung im Onlineverfahren unberührt.

Die Spielverlegungen können nach wie vor auch mit dem entsprechenden Vordruck über den Zentralen Ansetzer (Sebastian Turowski) beantragt werden.



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