Saisonakkreditierung für TV- & Videoaufnahmen wird im Spielbetrieb auf Landesebene eingeführt


10.08.2016
Verband • Geschäftsstelle • Futsal • Beachsoccer • Landesliga • Landesklasse • Junioren • A-Junioren • B-Junioren • C-Junioren • D-Junioren • B-Juniorinnen

Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) hat eine neue Vorgehensweise mit Richtlinien und Bestimmungen für die Aufnahme von Bewegtbildmaterial von Fußball-, Futsal- und Beachsoccer-Spielen auf Landesebene beschlossen.

Demnach dürfen fortan nur noch Medien bzw. Redaktionen Videoaufnahmen von Partien der Herren, Frauen sowie des männlichen und weiblichen Nachwuchsbereiches in den Spielklassen der Verbands- & Landesligen und den Landesklassen produzieren, die mit dem LFV M.-V. im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Basierend auf diese Vereinbarung werden für namentlich zu benennende Mitarbeiter/Innen bzw. bevollmächtigte Personen der jeweiligen Medien bzw. Redaktionen auf Antrag ausgestellt. Diese Akkreditierungen sind nicht übertragbar und gelten dann auch für die Pokal-, Futsal- und Beachsoccer-Wettbewerbe des größten Sportfachverbandes in Mecklenburg-Vorpommern.

Für all diese Liga-, Pokal- und Turnierwettbewerbe besitzt der LFV M.-V. nach § 44 der Verbandssatzung jegliche Verwertungsrechte. Die Aufnahmen von den Spielen und Turnieren als solche sind kostenfrei – sofern dem LFV M.-V. das komplette Bewegtbildmaterial binnen fünf Tagen kostenfrei auf einem Speichermedium oder per temporärem Download-Link (mind. zehn Tage gültig) zur Verfügung gestellt wird. In jedem anderen Fall sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe (in Anlehnung an die Spielklasse bzw. des höchstklassigen Spielpartners) fällig.

Nebst der im Vorfeld zu beantragenden Saisonakkreditierung TV/Video geht die frühzeitige Anmeldung beim LFV M.-V. für die geplanten TV- oder Videoproduktion einer bestimmten Begegnung oder ein Turnierformat auf Landesebene einher.

"Wir schaffen mit diesen Vorgaben eine neue Rechtssicherheit für die Vereine und den Verband im Bereich der professionellen und semiprofessionellen TV- und Videoproduktion von Fußballspielen im Amateurbereich. Inhaltlich passen wir uns damit vorhandenen und juristisch bestätigten Strukturen – erinnert sei hier unter anderem an gefällte Gerichtsurteile in Bayern in einem derartigen Fall – an", erklärt Jörg Dräger, Vizepräsident Recht & Satzung des Landesfußballverbandes.

Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Interessierte Medien bzw. Redaktionen finden alle notwendigen Informationen und Antragsformulare in dem auf der offiziellen Internetseite des LFV M.-V. neu eingerichteten Pressebereich (www.lfvm-v.de/service/presse). Dieser umfasst unter anderem auch verschiedene Download-Möglichkeiten von Verbands- oder Wettbewerbslogos sowie von Portraitfotos der Führungsgremien. 



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