Der Vorstand informiert: Klarstellung zur Spielordnung (§ 16, Ziff. 9)
Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern bitte im Kenntnisnahme der Klarstellung bzw. weiterführenden Erläuterung zum Beschluss vom 24. Juni 2014 bezüglich der Spielordnung (§ 16, Ziff. 9, 2. Satz)
Der amtliche Text lautete nach dem Beschluss wie folgt:
§ 16, Ziff. 9, 2. Satz (Stand: 24. April 2014)
Bei erteilter Gastspielgenehmigung kann nur im Gastverein an Pflichtspielen teilgenommen werden (außer Alte Herren und im Nachwuchsbereich beim Einsatz in einer anderen Altersklasse, als die, für die Gastspielgenehmigung erteilt wurde).
Durch den Vorstandsbeschluss vom April wurde für den Nachwuchs der kursiv gedruckte Text eingefügt, damit bpsw. C-Junioren, die es im Stammverein nicht gibt, mit einer Gastspielgenehmigung in einem anderen Verein bei C-Junioren und dort nur in dieser Spielklasse, an Pflichtspielen teilnehmen können, so wie es der erste Teil des 2. Satzes von Pkt. 9. aussagt.
Sie sollen aber in ihrem Stammverein entspr. der JgdO § 9, wenn vorhanden, in einer höheren Altersklasse zum Einsatz kommen dürfen. Der o.a. Text könnte in dieser Hinsicht missverständlich ausgelegt werden. Deswegen wurde durch einen nachträglichen Vorstandsbeschluss nachfolgender Zusatz eingefügt, um Klarheit zu schaffen:
§ 16, Ziff. 9, 2. Satz (Stand: 16. September 2014)
Bei erteilter Gastspielgenehmigung kann nur im Gastverein an Pflichtspielen teilgenommen werden (außer Alte Herren und im Nachwuchsbereich beim Einsatz im Stammverein in einer anderen Altersklasse, als die, für die Gastspielgenehmigung erteilt wurde).
Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern bittet um Beachtung, insbesondere im Nachwuchsbereich.
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