Amtliche Mitteilungen

Stammspielerqualifikation nach § 15, Ziff. 2 der Spielordnung

04.01.2010

Aus gegebener Veranlassung weist der Spielausschuss darauf hin, das ausgetragene Spiele von Mannschaften die später annulliert wurden, weil die Mannschaft aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist, für Spieler der gegnerischen Mannschaft die an solchen annullierten Spielen teilgenommen haben, nicht für die Stammspielerqualifikation gezählt werden. Dagegen bleiben in solchen Spielen erhaltene persönliche Strafen (bspw. gelbe Karten) mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gültig.

 

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