Die Passstelle
Der Landesfußballverband und seine 52.000 Mitglieder befinden sich derzeit in der Wechselperiode 2. Deshalb werden an dieser Stelle noch einmal einige Informatioen an die Vereine weitergegeben.Da die Bearbeitungszeit nun etwas länger dauern wird, bittet der LFV M.-V. von generellen Anfragen in der Passstelle abzusehen. Ob ein Antrag schon bearbeitet und eine Spielerlaubnis erteilt ist, können Antragsteller direkt über das DFBnet Pass-Online erfahren. Anträge, die der Passstelle per Fax oder E-Mail zugesandt werden, haben keine Gültigkeit und können nicht bearbeitet werden. Unvollständige und nicht komplett ausgefüllte Anträge werden an den Verein (offizielle Vereinsanschrift) zurückgeschickt. Bei Abmeldungen von Spielern ist nicht den Pass allein, sondern nur mit dem Vordruck "Antrag auf Löschung von Spielberechtigungen" einzureichen
Antragsteller nutzen bitte die Möglichkeit der Passantragstellung Pass-Online für Erstausstellungen und Vereinswechsel. Kennungen sind hierfür in der Geschäftsstelle des LFV zu schriftlich über den entsprechenden Vordruck zu beantragen.
Die Passstelle bittet in den Wechselzeiträumen von Nachfragen über den Bearbeitungs-stand der Pässe abzusehen! Bereits bearbeitete Spielerpässe und Spielberechtigungen können von den Vereinen unter Pass Online eingesehen werden.
Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis
Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler abmelden und zusammen mit dem neuen Verein beim LFV M.-V. einen Antrag auf Spielerlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular stellen. Dem Antrag auf Spielerlaubnis ist der bisherige Spielerpass mit dem Vermerk des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel beizufügen. Nach Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt der LFV M.-V. auf Grundlage der Spielordnung die Spielerlaubnis für den neuen Verein.
Die nach dieser Vorschrift einzuhaltenden Wartefristen werden durch die schriftlich der Geschäftsstelle des LFV M.-V. nachzuweisende Abmeldung beim bisherigen Verein ausgelöst. Als Nachweis werden die Abmeldung auf dem Spielerpass, eine Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein bzw. eine vom abgebenden Verein bestätigte Kenntnisnahme anerkannt.
Die Spielerlaubnis für den bisherigen Verein endet mit dem Tag nach der Abmeldung. Geht einem Verein eine schriftliche Abmeldung zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler oder dem neuen Verein den Spielerpass innerhalb von zehn Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Auf dem Spielerpass muss der Verein den Tag der nachweislichen Abmeldung, den Termin des letzten Spiels sowie den Vermerk über die Freigabe oder Nichtfreigabe dokumentieren und durch Unterschrift bestätigen.


